Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit dem Hotel Krone, über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Appartements, und alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Krone.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

B Vertragspartner, Vertragsabschluss

1. Vertragspartner ist das Hotel Krone und der Besteller. Hat dieser für Dritte bestellt, so haftet der Besteller dem Hotel Krone gegenüber zusammen mit dem/den Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2. Die Anmeldung/Bestellung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Hotel Krone. Sie erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertragspartner verbindlicher Vertrag zustande.

C Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Das Hotel Krone ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, den für diese Leistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotel Krone an Dritte, die vom Kunden veranlasst wurden.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die von den Gemeinden erhobene Kurtaxe ist regelmäßig nicht in den Preisen enthalten.

4. Die Rechnung des Hotel Krone wird am Abreisetag zur Zahlung fällig.

D Rücktritt des Hotels

1. Das Hotel Krone ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; – Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. die Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. Das das Hotel Krone begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die aufzunehmenden Personen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel Krone zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen Punkt A Ziffer 2 vorliegt.

2. Das Hotel Krone hat den Besteller von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel Krone steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.

E Rücktritt des Bestellers (Abbestellung)

1. Bei Rücktritt des Bestellers ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Leistung in Rechnung zu stellen.

2. Abbestellungen, können bis 18.00 Uhr am Vortag der Anreise kostenfrei storniert werden.

3. Das Hotel Krone ist danach berechtigt, am Anreisetag den gesamten Preis mit 100% in Rechnung zu stellen.

4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Diese Berechnung gilt auch bei Änderungen der Zimmer- oder Personenzahl, der Anreise- oder Abreisezeit.

F Haftung des Hotel Krone

1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotel Krone nach § 536a BGB für bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Sie haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d.h. aus einer Verletzung vertraglicher Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut).

2. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1 greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Krone der einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1 greift ferner nicht ein, wenn das Hotel Krone eine bestimmte Eigenschaft ihrer Leistungen garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

4. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1 greift des weiteren nicht ein bei Schäden, für die eine Versicherung des Hotel Krone besteht, z.B. eine Haus- und Grundeigentümerhaftung.

5. Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1 greift ferner nicht ein bei der Haftung des Hotel Krone für Schäden des Gastes infolge des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung von Sachen, die der Gast eingebracht hat. Für diese Art von Schäden gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Haftungshöchstbetrag von 800 € in den Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel Krone empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, von der Zerstörung oder Beschädigung des Hotel Krone Anzeige macht (§ 703 BGB).

6. Im übrigen sind der Besteller bzw. der Gast verpflichtet, das Hotel  Krone rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines ungewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

7. Das Hotel Krone haftet nicht für liegengebliebene Sachen. Auf Anfrage des Gastes werden diese per Post unfrei zugesandt. Das Risiko des Verlustes während der Aufbewahrung und Zusendung trägt allein der Gast.

G Anreise- und Abreisezeiten

1. Das Hotel hält die bestellten Zimmer ab 16:00 Uhr bezugsbereit.

2. Am Abreisetag wird gebeten, die Zimmer bis 11:00 Uhr vollständig zu räumen, ansonsten wird der gesamten Preis mit 100% in Rechnung gestellen.

H Abschlüsse im Namen und auf Rechnung des Bestellers

1. Soweit das Hotel Krone für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen oder Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes oder des Bestellers. Der Gast und der Besteller stellen dem Hotel Krone von allen Ansprüchen Dritter aus solchen Abschlüssen frei.

I Möglichkeit einer Stornoversicherung

Das Hotel Krone empfiehlt dem Kunden eine Reise-Rücktrittsversicherung. Die Stornoversicherung kann über unsere Homepage abgeschlossen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gern ein Formular zu.

J Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Krone

2. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotel Krone

3. Es gilt deutsches Recht.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Buchungsregularien unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Hotel Krone übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.